COMENIUS-Mobilität von Einzelpersonen
COMENIUS-Lehrerfortbildung
Ziel dieser Aktion ist es, Lehrkräften aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie anderen im Schulbereich tätigen pädagogischen Fachkräften die Teilnahme an multinational zusammengesetzten Fortbildungskursen zu ermöglichen. Bedingung ist, dass der Kurs im europäischen Ausland stattfindet.
Folgende Maßnahmen sind zuschussfähig:
Angebote für COMENIUS-Lehrerfortbildungsmaßnahmen können der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase) oder den Webseiten verschiedener Nationaler Agenturen entnommen werden.
Die Kursteilnehmer erhalten Zuschüsse zu den Reise- und Unterhaltskosten sowie zu den Gebühren für die Fortbildungsmaßnahme und gegebenenfalls zu den Kosten für sprachliche Vorbereitung und Visa.
Folgende Maßnahmen sind zuschussfähig:
- strukturierte Fortbildungskurse, die mindestens fünf volle Arbeitstage umfassen;
- Fortbildungskurse für Fremdsprachenlehrer, die eine methodisch-didaktische Ausrichtung haben;
- reine Sprachkurse für Lehrkräfte, die Sachfächer in einer Fremdsprache unterrichten, sich zu Fremdsprachenlehrern weiterbilden, eine weniger verbreitete Sprache erlernen oder an einer COMENIUS-Schulpartnerschaft mitarbeiten;
- Praktika, Job-Shadowing oder Hospitationen in einer Schule oder in einer schulbezogenen Einrichtung (z.B. Behörde oder NGO);
- Teilnahme an Konferenzen oder Seminaren, die von einem europäischen Netzwerk oder Verband organisiert werden.
Angebote für COMENIUS-Lehrerfortbildungsmaßnahmen können der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase) oder den Webseiten verschiedener Nationaler Agenturen entnommen werden.
Die Kursteilnehmer erhalten Zuschüsse zu den Reise- und Unterhaltskosten sowie zu den Gebühren für die Fortbildungsmaßnahme und gegebenenfalls zu den Kosten für sprachliche Vorbereitung und Visa.
COMENIUS-Assistenten
Dieser Maßnahme ermöglicht eine dreimonatige bis einjährige Assistenzzeit an einer ausländischen Schule oder vorschulischen Einrichtung. Zukünftige Lehrkräften aller Fachrichtungen, Schularten und Schulformen können auf diesem Wege ihre Fremdsprachenkenntnisse sowie ihr Wissen über andere europäische Staaten und deren Bildungssysteme verbessern und ihre pädagogischen Fähigkeiten erweitern. Teilnahmeberechtigt sind Lehramtsstudenten ab dem dritten Studienjahr und angehende Lehrkräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Gastschulen können durch die Mithilfe der COMENIUS-Assistenten im Unterricht, bei der Projektarbeit oder in Arbeitsgemeinschaften die europäische Dimension in ihrer Einrichtung stärken, zu einer Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse der Schüler beitragen, die Lernmotivation steigern und Interesse am Herkunftsland des Assistenten wecken. Die Assistenzkraft kann z. B. zur Vermittlung ihrer Muttersprache oder zur Mithilfe bei der Durchführung einer COMENIUS-Schulpartnerschaft eingesetzt werden.
COMENIUS-Assistenten erhalten eine Erstattung der Fahrtkosten sowie einen Zuschuss zu den Unterhaltskosten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Zielstaat, in den die Assistenzkraft vermittelt wird und orientiert sich an den dort geltenden Lebenshaltungskosten.
Gastschulen können durch die Mithilfe der COMENIUS-Assistenten im Unterricht, bei der Projektarbeit oder in Arbeitsgemeinschaften die europäische Dimension in ihrer Einrichtung stärken, zu einer Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse der Schüler beitragen, die Lernmotivation steigern und Interesse am Herkunftsland des Assistenten wecken. Die Assistenzkraft kann z. B. zur Vermittlung ihrer Muttersprache oder zur Mithilfe bei der Durchführung einer COMENIUS-Schulpartnerschaft eingesetzt werden.
COMENIUS-Assistenten erhalten eine Erstattung der Fahrtkosten sowie einen Zuschuss zu den Unterhaltskosten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Zielstaat, in den die Assistenzkraft vermittelt wird und orientiert sich an den dort geltenden Lebenshaltungskosten.
